Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A – Allgemeine Regeln
Stand: 3. November 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Leon Theodor Carstens, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung „WEBHELD“, Moorkehre 13, 25451 Quickborn („WEBHELD“), und seinen Kunden.
2. WEBHELD schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn WEBHELD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
1. Angebote von WEBHELD sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt auf eine der folgenden Arten zustande: beide Parteien unterzeichnen den Auftrag, auch per elektronischer Signatur; der Kunde nimmt ein Angebot von WEBHELD in Textform an; oder WEBHELD bestätigt einen Auftrag des Kunden in Textform.
3. Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge: der Auftrag bzw. das angenommene Angebot, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (für den Datenschutz vorrangig), diese AGB und die gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
2. Der Kunde liefert die Inhalte und Angaben, die WEBHELD anfordert, innerhalb von 14 Tagen in Textform oder digital. Dazu gehören zum Beispiel Logo, Angaben zu Leistungen und Betrieb, Impressumsangaben und Datenschutzerklärung sowie die nötigen Zugänge zu einer bestehenden Domain.
3. Entwürfe und Texte prüft der Kunde innerhalb von 7 Tagen. Er gibt sie frei oder teilt konkrete Änderungswünsche mit.
4. Erbringt der Kunde Mitwirkungen nicht rechtzeitig, verschieben sich Termine von WEBHELD entsprechend. Teil B § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 4 Inhalte des Kunden
1. Der Kunde räumt WEBHELD für die Dauer des Vertrags das einfache Recht ein, die von ihm gelieferten Inhalte (zum Beispiel Texte, Logos, Bilder, Marken) zu nutzen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen, soweit das für die Erstellung, den Betrieb und die Pflege der Website nötig ist.
2. Der Kunde sichert zu, dass er die Rechte an den gelieferten Inhalten besitzt. Soweit nötig, haben abgebildete Personen eingewilligt.
3. Machen Dritte gegen WEBHELD Ansprüche geltend, weil Inhalte des Kunden ihre Rechte verletzen, stellt der Kunde WEBHELD davon frei. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. WEBHELD informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
§ 5 Verantwortung für Inhalte und Rechtstexte
1. Betreiber der Website und für ihre Inhalte verantwortlich ist der Kunde. Das gilt auch für Texte, die WEBHELD vorschlägt und der Kunde freigibt, zum Beispiel Werbeaussagen, Qualifikationen oder Preise.
2. Impressum und Datenschutzerklärung stellt der Kunde bereit. WEBHELD baut sie ein und teilt dem Kunden mit, welche Technik eingesetzt wird (Hosting, Formular, Tools). Eine rechtliche Prüfung der Texte übernimmt WEBHELD nicht.
3. WEBHELD erbringt keine Rechtsberatung.
§ 6 Vergütung und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. WEBHELD stellt Rechnungen per E-Mail, als PDF oder als elektronische Rechnung.
3. Laufende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, einmalige Vergütungen nach dem Auftrag. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu zahlen, per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift, wenn der Kunde ein Mandat erteilt hat.
4. Für Leistungen vor Ort außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg berechnet WEBHELD Fahrtkosten von 0,50 € netto je gefahrenem Kilometer ab Quickborn, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB).
6. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Beides gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag.
§ 7 Haftung
1. WEBHELD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WEBHELD nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die Bereitstellung der Website im vereinbarten Umfang. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für den Vertrag typisch ist.
3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
4. Bei Datenverlust haftet WEBHELD nach den Absätzen 2 und 3 nur für den Aufwand, der nötig ist, um die Daten aus der letzten Datensicherung wiederherzustellen, die WEBHELD nach der Leistungsbeschreibung schuldet.
5. Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WEBHELD.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Soweit WEBHELD personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere beim Hosting und beim Kontaktformular, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
2. Personenbezogene Daten zur Abwicklung des Vertrags verarbeitet WEBHELD als eigener Verantwortlicher, nach seiner Datenschutzinformation unter webheld.org/datenschutz.
3. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite und alle Zugangsdaten vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Referenzen
1. WEBHELD darf den Namen und das Logo des Kunden, die Adresse der Website und Bildschirmfotos der Website auf eigenen Kanälen als Referenz zeigen.
2. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, nutzt WEBHELD als Referenz nur mit Einwilligung dieser Personen.
3. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. WEBHELD entfernt sie dann in angemessener Zeit aus allen Kanälen, die WEBHELD selbst pflegt.
§ 10 Unterauftragnehmer
WEBHELD darf qualifizierte Dritte einsetzen, zum Beispiel Fotografen oder Hosting-Anbieter, und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich. Für Unterauftragsverarbeiter gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
2. Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Teil B – Website-Miete (WH99)
§ 12 Gegenstand und Rechtsnatur
1. WEBHELD überlässt dem Kunden für die Vertragslaufzeit eine von WEBHELD erstellte und betriebene Website zur Nutzung. Dazu erbringt WEBHELD die laufenden Leistungen nach der Leistungsbeschreibung WH99: Hosting, Updates, Änderungsservice, Basis-SEO und, falls gebucht, Fotoservice.
2. Die Website bleibt bei WEBHELD. Der Kunde zahlt für ihre Nutzung und den Betrieb während der Laufzeit, nicht für den Erwerb eines Werks. Die Erstellung wird nicht gesondert vergütet. Schwerpunkt des Vertrags ist deshalb die Gebrauchsüberlassung (Miete) mit Dienstleistungsanteilen.
3. Die Bezeichnung „Leasing“ in der Werbung von WEBHELD meint diese Website-Miete. Ein Finanzierungsleasing ist nicht vereinbart.
§ 13 Erstellung, Freigabe, Livestellung
1. WEBHELD erstellt die Website nach der Leistungsbeschreibung und den Angaben des Kunden.
2. Vor der Livestellung erhält der Kunde eine Vorschau. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Korrekturrunden sind enthalten.
3. Der Kunde gibt die Website in Textform frei. Äußert er sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Fertigmeldung nicht und nennt keine wesentlichen Mängel, darf WEBHELD die Website live schalten. Auf diese Folge weist WEBHELD in der Fertigmeldung ausdrücklich hin.
4. Vertragsbeginn und Beginn der Zahlungspflicht ist der Tag der Livestellung, sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt. Verzögert sich die Livestellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel fehlende Inhalte oder Freigaben), beginnt der Vertrag spätestens zu dem im Auftrag genannten Datum. WEBHELD stellt die Website dann mit den vorhandenen Inhalten bereit.
§ 14 Laufende Leistungen
1. WEBHELD betreibt die Website, hält sie technisch aktuell und sicher und erbringt die laufenden Leistungen nach der Leistungsbeschreibung.
2. WEBHELD darf technische Änderungen vornehmen, zum Beispiel Software aktualisieren oder den Hosting-Anbieter wechseln, wenn Funktion und Erscheinungsbild der Website im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleibt zu beachten.
§ 15 Verfügbarkeit und Wartung
1. WEBHELD stellt die Website mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat bereit.
2. Nicht eingerechnet werden: angekündigte Wartungsarbeiten von höchstens 4 Stunden im Monat, möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von WEBHELD, zum Beispiel Störungen des Internets außerhalb des Hosting-Netzes, Störungen beim Domain- oder DNS-Anbieter des Kunden oder höhere Gewalt.
§ 16 Mängel und Störungen
1. Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich in Textform.
2. WEBHELD beseitigt Mängel in angemessener Frist. Die Reaktionszeiten stehen in der Leistungsbeschreibung.
3. Unerhebliche Beeinträchtigungen und Ausfälle innerhalb der zugesagten Verfügbarkeit sind kein Mangel.
4. Der Kunde kann die Vergütung wegen eines Mangels nur kürzen, wenn der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sein Recht, zu viel gezahlte Vergütung zurückzufordern, bleibt unberührt.
5. Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn der Kunde WEBHELD eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
§ 17 Domain
1. Ist eine neue Domain enthalten, registriert WEBHELD sie auf den Namen des Kunden. Inhaber ist der Kunde. WEBHELD verwaltet die Domain technisch und trägt die Registrierungskosten während der Laufzeit.
2. Hat der Kunde bereits eine Domain, bleibt sie bei ihm. Er ermöglicht WEBHELD die nötigen DNS-Einstellungen oder nimmt sie nach Anleitung selbst vor.
3. Bei Vertragsende gibt WEBHELD dem Kunden auf Anfrage den Transfer-Code (AuthInfo) heraus oder überträgt die Domain zu einem Anbieter seiner Wahl. Ab Vertragsende trägt der Kunde die Kosten der Domain.
§ 18 Nutzungsrechte
1. Website: Alle Rechte an Code, Design, Vorlagen und Struktur der Website verbleiben bei WEBHELD. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Website für seinen Betrieb zu nutzen. Einen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Projektdateien oder Zugängen zu Entwicklungs- und Hosting-Systemen hat der Kunde nur im Fall eines Buy-outs (§ 21 Abs. 4). WEBHELD darf Code, Vorlagen und Strukturen auch für andere Kunden verwenden. Individuelle Inhalte des Kunden (Logo, Fotos, Texte über seinen Betrieb) verwendet WEBHELD nicht für andere Kunden.
2. Fotos aus dem Fotoservice: Der Kunde erhält an den gelieferten Fotos ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Zwecke seines Betriebs. Dazu gehören insbesondere Website, Social Media, Werbeanzeigen, Druckerzeugnisse, Fahrzeug- und Gebäudebeschriftung und Präsentationen. Das Recht besteht über das Vertragsende hinaus. Der Kunde darf die Fotos bearbeiten, zum Beispiel zuschneiden oder farblich anpassen, und Dienstleister wie Druckereien oder Agenturen im Rahmen dieser Zwecke damit beauftragen. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung, etwa Verkauf oder Bildagenturen, ist nicht erlaubt. Der Kunde muss den Fotografen nicht nennen.
3. Texte: Die Texte, die WEBHELD für den Kunden geschrieben hat, darf der Kunde auch nach Vertragsende unbefristet für eigene Zwecke nutzen und bearbeiten (einfaches Nutzungsrecht).
4. Inhalte Dritter: Für Inhalte Dritter wie Schriftarten, Icons, Programmbibliotheken oder lizenzierte Stockbilder gelten die Lizenzbedingungen ihrer Anbieter. WEBHELD stellt sicher, dass ihre Nutzung im Rahmen der Website erlaubt ist. Über das Vertragsende hinaus sind sie nur nutzbar, soweit die jeweilige Lizenz das erlaubt.
§ 19 Laufzeit und Kündigung
1. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate ab Vertragsbeginn, sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2. Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für WEBHELD liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen länger als 30 Tage in Verzug ist oder wenn der Kunde die Website trotz Abmahnung für rechtswidrige Inhalte nutzt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 20 Vorzeitige Beendigung ohne wichtigen Grund
Steht dem Kunden nach zwingendem Recht dennoch ein Recht zu, den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund zu kündigen (etwa nach § 648 BGB), behält WEBHELD den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit. WEBHELD muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 21 Vertragsende
1. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Website. Die Rechte an Fotos und Texten nach § 18 Abs. 2 und 3 bleiben bestehen.
2. Übergangsfrist: Auf Wunsch des Kunden, geäußert in Textform bis spätestens zum Vertragsende, bleibt die Website bis zu 30 Tage nach Vertragsende unverändert erreichbar, damit der Kunde umziehen kann. Für die Übergangsfrist fällt keine Vergütung an. Änderungen sind in dieser Zeit nicht enthalten. Die Übergangsfrist gilt nicht, wenn WEBHELD wegen Zahlungsverzugs außerordentlich gekündigt hat.
3. Export: Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende stellt WEBHELD dem Kunden einen Export zum Download bereit. Er enthält alle Texte der Website als Textdatei, Logo und die vom Kunden gelieferten Dateien sowie die Fotos aus dem Fotoservice in voller Auflösung. Code und Design der Website gehören nicht dazu.
4. Buy-out: Der Kunde kann die Website jederzeit zum Monatsende übernehmen. Der Preis beträgt während der Mindestlaufzeit die Summe der bis zu ihrem Ende noch offenen Monatsvergütungen zuzüglich 490 € netto, nach Ablauf der Mindestlaufzeit 990 € netto. Mit vollständiger Zahlung endet der Vertrag. Der Kunde erhält den Quellcode der Website in der aktuellen Fassung und ein einfaches, unbefristetes und übertragbares Recht, ihn zu nutzen, zu bearbeiten und durch Dritte betreiben zu lassen. Hosting, Updates und Betrieb übernimmt ab dann der Kunde. Beim Umzug unterstützt WEBHELD auf Wunsch nach Aufwand.
5. Nach Ablauf der Übergangsfrist, sonst mit Vertragsende, schaltet WEBHELD die Website ab. Personenbezogene Daten löscht WEBHELD nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 22 Preisanpassung
1. WEBHELD kann die monatliche Vergütung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen, um gestiegene Kosten weiterzugeben, zum Beispiel für Hosting, Software oder Domains.
2. WEBHELD kündigt die Anpassung mindestens zwei Monate vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist WEBHELD in der Ankündigung hin.
§ 23 Sperrung
1. WEBHELD darf die Website vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist und WEBHELD die Sperre mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform angekündigt hat, oder wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder eine Gefährdung der Systeme bestehen, etwa durch Schadsoftware, für die Dauer der Prüfung oder der Gefahr. WEBHELD informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich.
2. Die Vergütungspflicht bleibt bei einer Sperre wegen Zahlungsverzugs bestehen.
